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Scheidung in der Türkei

Sorgerecht in der Türkei

Bei Sorgerecht und persönlichem Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

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Familie in einem ruhigen Moment zu Hause – Symbolfoto
DIE KURZE ANTWORT

Bei Sorgerecht und persönlichem Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Staatsangehörigkeit, Elternwünsche und bestehende ausländische Entscheidungen können relevant sein, bestimmen aber für sich allein weder Zuständigkeit noch die Sachentscheidung.

01

Die tatsächlichen Lebensverhältnisse des Kindes erfassen

Erfassen Sie bisherige Wohnorte des Kindes, tägliche Betreuung, Schul- und Gesundheitsregelungen und Umgangspraxis. Unterscheiden Sie Sorgerecht, Aufenthalt, Umgang, Reisepässe und Umzugserlaubnis. Ein ausländischer Wohnsitz oder Wohnungseigentum eines Elternteils entscheidet nicht automatisch über das Sorgerecht. Das Gericht kann sozialfachliche oder sachverständige Prüfungen und kindbezogene Beweise benötigen.

02

Einen grenzüberschreitenden Umzug nicht wie eine gewöhnliche Reise behandeln

Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes im Ausland kann Zustimmungs-, Sorge- und Haager Übereinkommensfragen aufwerfen. Ein Rückführungsantrag unterscheidet sich vom endgültigen Sorgerechtsstreit. Ist die Verbringung oder Zurückhaltung bereits erfolgt, holen Sie dringenden Rat ein und sichern Daten, Kommunikation und Entscheidungen. Ein türkisches Verfahren sollte mit qualifizierter Beratung am tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes abgestimmt werden.

03

Auch eine einvernehmliche Scheidung erfordert eine gerichtliche Prüfung

Bei Anwendung von Artikel 166 Absatz 3 des türkischen Zivilgesetzbuchs setzt eine einvernehmliche Scheidung mindestens ein Jahr Ehe und Einigung über finanzielle und kindbezogene Fragen voraus. Der Richter muss beide Ehegatten persönlich anhören und sich von der freien Entscheidung überzeugen. Vergleich oder Vollmacht allein ersetzen dies nicht. Im streitigen Verfahren stehen Gründe, Beweise und Fristen im Mittelpunkt. Streit über einen Punkt darf nicht als Einvernehmen verborgen werden.

04

Dokumentenkette und Zeitbedarf planen

Zu einer brauchbaren Akte gehören Heiratsnachweis, Zustellungsanschriften, einschlägige Entscheidungen und eine kurze Chronologie. Ausländische öffentliche Urkunden können eine Echtheitsbestätigung und geeignete türkische Übersetzung benötigen. Ein Verhandlungstermin ist nicht die Rechtskraft; ein rechtskräftiges Urteil ist nicht dessen Anerkennung im Ausland. Die Dauer hängt von Zustellung, Beweisen, gerichtlicher Bearbeitung, Streitpunkten und Rechtsmitteln ab. Eine verlässliche Erstbesprechung benennt diese Faktoren, statt einen festen Abschlusszeitpunkt zu versprechen.

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Welche Dokumente benötige ich?

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Kann dieses Verfahren geführt werden, während Sie im Ausland leben?

Dokumentenprüfung und viele Verfahrensschritte können mit einer ordnungsgemäß formulierten Vollmacht übernommen werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach Artikel 166 Absatz 3 müssen beide Ehegatten persönlich angehört werden. Anwesenheit und eine etwaige zulässige Teilnahme aus der Ferne sind für den konkreten Fall zu bestätigen.

Ratgeber zur persönlichen Anwesenheit lesen
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen.

Entscheidet der Reisepass des Kindes über das Sorgerecht?+

Nein. Zuständigkeit, Kindeswohl und Rechtsrahmen sind getrennt zu prüfen. Die Passstaatsangehörigkeit entscheidet allein nicht über das Sorgerecht.

Muss ich für meine Scheidung in die Türkei reisen?+

Das hängt von Verfahren und Gericht ab. Bei einvernehmlicher Scheidung muss der Richter beide Ehegatten persönlich anhören. Eine Anwaltsvollmacht beseitigt diese Voraussetzung nicht.

Kann sich ein ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei scheiden lassen?+

Möglicherweise. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht müssen feststehen. Ein ausländischer oder türkischer Pass allein entscheidet den Fall nicht.

Wie lange dauert das Verfahren?+

Der Zeitplan hängt von Zustellung, Streitpunkten, Beweisen und Rechtsmitteln ab. Eine Schätzung ist erst nach Aktenprüfung möglich; ein Abschlussdatum kann nicht garantiert werden.

Quellen und Umfang

Lesen Sie die maßgeblichen aktuellen Regeln und Anforderungen der Stelle. Allgemeine Hinweise lösen einen konkreten Fall möglicherweise nicht; bei Abweichungen einer Übersetzung gelten die amtlichen türkischen Texte.

Türkisches Zivilgesetzbuch – Gesetz Nr. 4721Familien-, Sachen- und Erbrecht; siehe die in diesem Ratgeber genannten Vorschriften.Internationales Privatrecht – Gesetz Nr. 5718Anwendbares Recht, internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung.Türkische Zivilprozessordnung – Gesetz Nr. 6100Zivilprozess, Beweise, Vertretung und Gerichtsverfahren.HCCH – Haager Zustellungsübereinkommen von 1965Internationale Zustellung, sofern Übereinkommen und Anforderungen des Zielstaats anwendbar sind.HCCH – Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten; Rückführungsverfahren unterscheiden sich von der Sorgerechtsentscheidung.

Dieser Ratgeber ist keine fallbezogene Rechtsmeinung, Ergebnisgarantie oder Vertretungsvereinbarung. Eine Anfrage hemmt keine Frist. Umfang und Honorar jeder Tätigkeit sind mit dem Anwalt zu vereinbaren.

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